02.12.2013 10:50 Uhr, Quelle: Heise
Vertragliche Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen gelten nicht für Mobbing
In zahlreichen Arbeitsverträgen ist geregelt, in welchem Zeitrahmen Ansprüche gegen den Arbeitgeber angemeldet werden. Solche Ausschlussfristen dürfen geltendes Recht allerdings nicht beschneiden.
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