Die Deutsche Telekom plant angeblich, Tarife mit einer vertraglich fixierten Drosselung nach Erreichen einer Volumengrenze nicht mehr „Flatrate“ zu nennen. Das Bonner Unternehmen reagiert damit sehr pragmatisch auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das entsprechende Vertragsklauseln für ungültig erklärte.