Die Telekom hat ja im Zusammenhang mit ihren neuen DSL-Verträgen mit einer volumenabhängigen Drosselung der Surfgeschwindigkeit von gerichtlicher Seite einen Schuss vor den Bug bekommen. Das Landgericht Köln hat die Bezeichnung von Verträgen mit volumenabhängiger Drosselung als “Flatrate” für unzulässig erklärt (wir berichteten). Mit Blick darauf