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Die Telekom will künftig den Begriff „Flatrate" nur noch für uneingeschränkte DSL-Tarife verwenden. Das berichten Focus und die Rheinische Post. Am 30. Oktober dieses Jahres hatte das Landgericht Köln der Telekom verboten, bei DSL-Flatrates nach Überschreiten bestimmter Datenvolumen das Übertragungstempo zu drosseln. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Nach Focus-Informationen wird die Telekom gegen dieses Urteil nun keine Berufung einlegen.
Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Thomas Bradler bezweifelt, dass die Telekom bereits bestehende Tarife einfach umbenennen darf.