Alte Festnetz-Telefonanschlüsse des Anbieters Kabel Deutschland sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit kündbar. Eine automatische Verlängerung um ein Jahr gibt es nicht. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Das entsprechende Urteil vom 25. November 2013 liegt ComputerBase vor (PDF).