Deutsche Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Erfolg gegen den US-Konzern Google errungen. Das Gericht erklärte insgesamt 25 Klauseln aus der Datenschutzerklärung sowie den Nutzungsbestimmungen von Google für rechtswidrig erklärt. Einschränkungen der Verbraucherrechte und schwammige Formulierungen Bei 13 der bemängelten Klauseln geht es um das Thema Datenschutz. Diese leiden darunter, dass sie zu schwammig