Seit 2005 befindet sich die US-Autorenvereinigung mit Google im Rechtsstreit: Diese warf Google vor, dass das Einscannen von Büchern und das Bereitstellen von Suchergebnissen einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstelle. Nun entschied ein Richter zu Gunsten des Suchmaschinen-Riesen und wies die Klage ab.