07.11.2013 06:50 Uhr, Quelle: Heise

Österreichische Polizisten mit elektronischer Fußfessel im Dienst

Wer in Österreich rechtskräftig zu maximal einem Jahr Haft verurteilt wurde, muss unter bestimmten Umständen nicht ins Gefängnis, sondern darf seine Strafe im "elektronisch überwachter Hausarrest"abbüßen. Eine der Voraussetzungen: Ein Arbeitsplatz.

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