Das Kölner Landgericht hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben und der Telekom die Drosselung in Pauschaltarifen untersagt. Das Urteil bezieht sich auf jegliche Drosselung, sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit als auch die gemässigtere auf 2 Megabit pro Sekunde. Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung. Das dürfte die Telekom natürlich nicht lange auf sich sitzen lassen, zunächst sind ihre Drosselungspläne aber gestoppt.