Das Landgericht Köln hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW Vertragsklauseln der Deutschen Telekom – ifun.de berichtete – für unzulässig erklärt. Eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates ist damit vorübergehend ausgesetzt. Festnetz-Kunden, die eine “Internet-Flatrate” gebucht haben, sollen künftig kräftig ausgebremst werden, wenn sie zu viel surfen. So jedenfalls lautet scheinbar