Das Landgericht Köln hat Vertragsklauseln, die ab dem Jahr 2016 die Bandbreite von DSL-Anschlüssen der Telekom beim Überschreiten eines monatlichen Transfervolumens begrenzen sollen, für unzulässig erklärt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Telekom kann in Berufung gehen.