Der Europäische Gerichtshof hat die Klage eines Bochumers gegen die Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass abgewiesen. Die Fingerabdrücke zu nehmen, stelle zwar einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Die Richter halten dies im Interesse des Gemeinwohls aber für gerechtfertigt. (Biometrie, Internet)