Die französische Behörde «Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes», welche unter anderem den Wettbewerb überwacht, nimmt in einer Untersuchung die Verträge zwischen Apple und den französischen Mobilfunkanbietern unter die Lupe. Von besonderem Interesse sind die Vertragskonditionen, welche Apple mit den beteiligten Unternehmen ausgehandelt hat. Diese Konditionen enthalten unter anderem Bestimmungen, nach welchen eine bestimmte Mindestabnahmen-Menge vereinbart wird. Ausserdem sollen iPhones von den Händlern anderen Produkten vorgezogen werden. Mit diesen Vereinbarungen könnte Apple als starker Marktteilnehmer den Wettbewerb behindern.
Bereits seit längerem ist bekannt, dass Apple den Mobilfunk-Providern hohe Konzessionen abverlangt, wenn sie das iPhone in ihr Sortiment aufnehmen wollen. Dazu zählen Provisionen für den Verkauf de