IP-Adressen eine Woche lang zu speichern, hält das Oberlandesgericht Frankfurt für angemessen. Es hat erneut die Klage eines Telekom-Kunden abgewiesen, der eine sofortige Löschung verlangt hatte. Die Telekom brauche die Zeit, um Missbrauchsmeldungen nachzugehen, erklärten die Richter. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)