Ein Hamburger Gericht hat die Anwaltskosten bei Abmahnungen für privates Filesharing begrenzt. Damit könne "den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten" eine Grenze gesetzt werden, so Verbraucherschützer. (Tauschbörse, Urheberrecht)