In einem jahrelangen Rechtsstreit gibt es jetzt ein Urteil gegen den TV-Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland. Dabei geht es nur um Zweitverwertung durch die öffentliche Wiedergabe des TV-Programms in Hotels, Krankenhäusern, Fitnessstudios und Gefängnissen. (Kabelnetz, Kabel Deutschland)