Trotz des Informationsfreiheitsgesetzes gibt es keinen Einblick in den Vertrag, mit dem ein Staatstrojaner vom BKA angeschafft wurde. Begründung: Rückschlüsse auf das verwendete Gesamtsystem, dessen Hardware, eventuelle Schwachstellen sowie die polizeilichen Methoden wären durch eine Vertragseinsicht möglich. (VoIP, Datenschutz)