26.07.2013 15:50 Uhr, Quelle: Heise
Verstoß gegen "Button-Lösung": Einstweilige Verfügung gegen Amazon
Das Landgericht München I hat auf Antrag des VerbraucherServices Bayern eine auf Einstweilige Verfügung gegen Amazon erlassen. Demnach hatte der Online-Händler beim Abschluss der Mitgliedschaft "Amazon Prime" gegen die "Button-Lösung" verstoßen.
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