Eine unbedachte Beleidigung von Arbeitgebern oder Kollegen auf Plattformen wie Facebook kann schnell eine Entlassung nach sich ziehen - auch fristlos. Darauf wiesen Rechtsexperten hin. (Weiter lesen)Mehr zum ThemaTelefonicá O2 will E-Plus für 5 Mrd. Euro übernehmen3D-Drucker: Das BKA will auch Waffen ausdrucke