Ob sich das jetzt vom BGH gesprochene Urteil mit dem Aktenzeichen “I ZR 34/12″ auch auf iPhone- und iPad-Applikationen auswirken wird bleibt abzuwarten. Fest steht: Sollte die in dem Verfahren um In-App Kaufaufforderung an Kinder unterlegene “Gameforge Berlin AG” keinen Einspruch gegen den Entscheid einlegen, haben wir