18.07.2013 19:05 Uhr, Quelle: golem
Verwaltungsgericht Köln: Gericht bestätigt Verkaufsverbot von Mobilfunk-Repeatern
Mobilfunk-Repeater dürfen ohne Genehmigung der Netzbetreiber nicht betrieben werden. Unternehmen, die beim Verkauf nicht darauf hinweisen, kann der Vertrieb verboten werden. (Mobilfunk, Handy)
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