In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof im Streit zwischen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) und dem Spiele-Publisher Gameforge wurde entschieden, dass Sonderangebote bei In-App-Käufen, die sich direkt an Kinder richten, nicht zulässig sind. Im vorliegenden Fall wurde beim Spiel "Runes of Magic" für eine Sonderaktion geworben, bei der virtuelle Spielgegenständige zu einem