Im Juli 2008 erklärte das OLG München (OLG, Az. 6 U 2759/07) den Handel mit gebrauchter Software für unzulässig. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) für eine neue Rechtssprechung gesorgt. Mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil bestätigt der BGH den Weiterverkauf von gebrauchter Software nach Vorgaben des EuGH.