In einer heute veröffentlichten Entscheidung zu einem Vorabentscheidungsverfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass das Erheben von Abgaben für Privatkopien auf den Erstverkauf von Trägermedien wie etwa Festplatten unter bestimmten Voraussetzungen mit Unionsrecht vereinbar ist.