Gestern hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Thematik der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Es geht dabei um die Frage, ob jene EU-Richtlinie, die die Rechtsgrundlage für die in Deutschland umstrittene anlasslose Datenspeicherung bildet, mit der Grundrechte-Charta vereinbar ist.