09.07.2013 19:05 Uhr, Quelle: golem
EU-Anhörung: Kein nachweisbarer Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
Die Verteidiger der Vorratsdatenspeicherung mussten heute vor dem EuGH zugeben, dass kein terroristischer Anschlag und kein Fall von organisierter Kriminalität damit aufgeklärt wurde. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)
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