09.07.2013 19:05 Uhr, Quelle: golem

EU-Anhörung: Kein nachweisbarer Nutzen der Vorratsdatenspeicherung

Die Verteidiger der Vorratsdatenspeicherung mussten heute vor dem EuGH zugeben, dass kein terroristischer Anschlag und kein Fall von organisierter Kriminalität damit aufgeklärt wurde. (Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz)

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