Die Verwechslung zwischen dem Pay-TV-Programm Sky und Microsofts Cloud-Speicher SkyDrive sei gegeben, entschied ein Gericht in Großbritannien. Die Entscheidung betrifft neben dem Vereinigten Königreich auch die EU. Die britische BSkyB hatte vor Gericht wegen Markenrechtsverletzung in Sachen SkyDrive geklagt und nun in Großbritannien Recht bekommen. Microsofts Cloud-Speicher verstößt demzufolge gegen die geschützte Marke des Medienunternehmens. Der vorsitzende Richter fand die Verwendung der Vorsilbe “Sky” durch Microsoft nicht zwingend notwendig. Zudem führte er Beweise an, dass nicht jeder in der allgemeinen Öffentlichkeit die Produkte der beiden Firmen auseinander halten könnte. Berufung Microsoft will in Berufung gehen. Doch sollte der Software-Hersteller damit