Weil die Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens in einer E-Mail an Kunden die Liste der Adressaten für alle Empfänger sichtbar gelassen hatte, muss sie nun ein Bußgeld berappen. Dies teilte das Bayerische (Weiter lesen)Mehr zum ThemaBundestag hat das Anti-Abzock-Gesetz beschlossenIT-Branche wehrt sich gegen absolute Netzneutralität