Lange hat der Bundestag gerungen, um Anfang März dieses Jahres einen Gesetzesentwurf gegen Massenabmahnungen vorzulegen. Trotz Protesten von Rechteinhabern und deren Vertretern sowie Verbraucherschützern hat der Bundestag das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nun verabschiedet.