Suchmaschinenbetreiber wie Google sind für den Inhalt von verlinkten Webseiten nicht verantwortlich, erklärt Niilo Jääskinen, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, im Schlussantrag zu einer Klage, die sich mit dem „Recht auf Vergessenwerden“ sowie dem Schutz von personenbezogenen Daten befasst.