Am Donnerstag und Freitag haben drei Bundesländer neue Regeln zur Bestandsdatenauskunft verabschiedet, die deutlich über die Bundesregelung hinausgehen. In Schleswig-Holstein bezieht sich das Gesetz nicht nur auf Telekommunikationsanbieter, sondern auch auf Anbieter von Telemediendiensten – also Internetdiensten wie Facebook.