Das Landgericht Hamburg hat die Software jDownloader 2 für verboten erklärt. Mit dem plattformunabhängigen Programm sei es möglich, geschützte Streaminginhalte herunterzuladen. Damit werde eine “wirksame technische Maßnahme” umgangen, was nach § 95a UrhG verboten ist. Gegen die Software hatte MyVideo.de geklagt, ein Tochterunternehmen von ProSiebenSat.1. Ganz so endgültig sei das Verbot aber noch nicht. Zunächst ist es nur eine Entscheidung in einem laufenden Verfahren. Darin soll eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Laut Rechtsanwalt Thomas Stadler müsse man jedoch davon ausgehen, dass andere Gerichte die Sachlage ähnlich einschätzen werden. Mit jDownloader 2 ist es möglich, Videos von der Plattform MyVideo.de herunterzuladen.