Im August 2012 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) die Konzerne Apple, Google, Samsung, Nokia und Microsoft für ihre – in den Augen der Verbraucherschützer – unrechtmäßigen AGBs in den jeweiligen App Stores abgemahnt. Im Fall von Samsung hat das Landgericht Frankfurt am Main nun ein Urteil gefällt.