Nachdem es in der Vergangenheit zu zahlreichen Klagen gekommen ist, hat Apple in Belgien, Deutschland, Frankreich die Bestimmungen für den AppleCare Protection Plan klarer geregelt. Auch in der Schweiz hat Apple die Bestimmungen nun klarer formuliert.
Apple vergleicht in der Internet-Werbung nicht mehr die «Apple One-Year Limited Warranty» mit dem AppleCare Protection Plan, sondern streicht konsequent die Vorteile des Protection Plans hervor. Dazu zählen unter anderem der Softwaresupport, der technische Support aus einer Hand sowie die zusätzlichen Hardware-Service-Optionen von Apple.
Apple weist auf der Homepage nun ausdrücklich auf die zweijährige Gewährleistung, welche jedem Konsumenten von Gesetzes wegen zusteht, hin.
In der Vergangenheit kritisierten Konsumentenschützer immer wieder den Umstand, dass es bei den Konsumenten zu Verwirrungen kommen k