09.06.2013 16:20 Uhr, Quelle: Heise
PayPal ficht irrtümliche Gewinnbenachrichtigungen an
Der Zahlungsdienstleister hat die versehentlich am Freitag benachrichtigten "Gewinner" seiner Aktion "Willste? Kriegste!" angeschrieben und seine Gewinnbenachrichtigung damit nach den Paragraphen 119 und 120 BGB angefochten.
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