Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat zum 1. Juni dem Jugendschutz-Programm der Deutschen Telekom und dem des JusProg-Vereins zusätzlich die Altersstufe „Ab 18“ zugestanden. Durch diesen Schritt entfällt ein vorher impliziter Zwang zur Einschränkung der Verbreitungszeit bei Ab-18-Inhalten im Internet.