31.05.2013 13:05 Uhr, Quelle: Heise
Kim Dotcom: Polizei muss beschlagnahmtes Material zurückgeben
Weil die Durchsuchungsbefehle gegen Kim Dotcom Anfang 2012 unwirksam waren, muss die Polizei beschlagnahmte Materialien, die für den Fall nicht relevant sind, nun zurückgeben. Das hat die zuständige Richterin entschieden.
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