Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse tritt am 1. August dieses Jahres in Kraft, geht aus der entsprechenden Meldung im Bundesgesetzblatt hervor. Nach wie vor ist aber offen, was das Gesetz in der Praxis bewirkt, das Presseverlage an den Einkünften von kommerziellen Suchmaschinen wie Google beteiligen soll.