14.05.2013 16:05 Uhr, Quelle: Heise

Analyse: Das Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google

Der BGH orientiert sich in seinem Urteil an den Grundsätzen der Störerhaftung. Außerdem weist es nach Ansicht des Fachanwalts Thomas Stadler sowohl eine europarechtliche als auch eine verfassungsrechtliche Komponente auf.

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