Das Landgericht Berlin hat acht Bestimmungen aus Apples Datenschutzrichtlinie in einem Urteil für rechtswidrig erklärt. Ursprünglich wollte der klagende deutsche «Bundesverband der Verbraucherzentralen» 15 Bestimmungen aus den Datenschutzrichtlinien für rechtswidrig erklären lassen. Die nun für rechtswidrig erklärten Bedingungen belasten gemäss den Richtern den Verbraucher in einer unangemessenen Weise, was nicht im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung stehe.
Beispielsweise wurde die «globale Einwilligung», mit welcher der Nutzer Apple gestattet, die eigenen Daten zu nutzen, für rechtswidrig erklärt. Der Nutzer kann solche Vollmachten nicht pauschal ausstellen, ohne zu wissen, für welchen Zweck die Informationen verwertet werden.
Gemäss dem Urteil darf Apple auch keine Adresslisten der Kunden verwerten. Bei den Adresslisten handelt es sich um die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern vo