Deutsche Verbraucherschützer sind zu Beginn des Jahres gegen verschiedene Klauseln aus der Datenschutzrechtlinie von Apple vorgegangen. Dabei drehte es sich um ursprünglich 15 beanstandete Punkte aus den Dokumenten. Das Landgericht Berlin gab den Klägern Recht und publizierte nun das Urteil, aus dem hervorgeht, dass acht Klauseln von Apple rechtswidrig seien würden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen