Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Deutsche Telekom ihre bisherigen Flatrate-Internettarife nicht beschränken darf, zumindest nicht so weit, dass damit die Nutzung der Verbindungen signifikant behindert wird. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kündigt nach ihrer aktuellen Abmahnung gegen die Telekom eine Klage an. Seit dem 02. Mai 2013 gelten modifizierte Verträge mit DSL-Kunden, in welchen sich die