Die Auseinandersetzung um die von der Telekom seit 2. Mai in alle DSL-Neuverträge verankerte Bandbreiten-Drosselung bei Überschreitung einer vorher festgelegten Volumengrenze pro Monat geht in eine neue Runde: Von der Verbraucherzentrale NRW flatterte der Telekom nun eine Abmahnung ins Haus.