Der Bundesrat hat dem Gesetz gegen „unseriöse Geschäftspraktiken“, das auch dem Abmahnunwesen ein Riegel vorschieben soll, die Zustimmung verweigert. Das Gesetz soll präzisiert und verschärft werden, indem etwa die Kosten für die erste Abmahnung halbiert werden. Nun ist der Vermittlungsausschuss gefragt.