Die Bundesländer im Bundesrat haben das vom Bundestag eingebrachte Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bestätigt und damit den zeitnahen Zugriff auf dynamische IP-Adressen sowie auf Kennwörter, PINs sowie PUKs freigegeben. Während für den Zugriff auf IP-Adressen keine richterliche Erlaubnis erforderlich ist, sind die Auflagen bei der Abfrage von Kennwörtern für Internet-Dienste so