Die Reform des Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft ist vom Bundestag schon vor einiger Zeit verabschiedet worden. Daraufhin wurde es öffentlich bekannt und seitdem reisst der Strom an Kritik nicht mehr ab. Ungeachtet dessen hat der Bundesrat die Neuregelung heute durchgewunken. Das Gesetz regelt unter welchen Bedingungen Bundesbehörden auf die Daten von Telekommunikationsanbietern zugreifen können. Sind Beispielsweise