24.04.2013 12:20 Uhr, Quelle: golem
Verfassungsgericht: Anti-Terror-Datei ist in Teilen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Anti-Terror-Datei grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Bis zum 31. Dezember 2014 muss der Gesetzgeber nachbessern. (Datenschutz, CCC)
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