Der Bundesgerichtshof hat Zweifel angemerkt, ob das gängige Einbetten von Videos und anderem nicht doch für die "Einbetter" zu einem Rechtsproblem werden könnte. In einem Gerichtsprozess rings um ein YouTube Video, ist dieses Grundproblem jetzt in den Fokus getreteten, und die bisherige Entscheidung des BGH ist: erst Mal auf Brüssel warten. Der Europäische Gerichtshof wird sich jetzt damit beschäftigen, und falls dort nicht anderweitig entschieden wird, könnte das BGH am 16. Mai Schluss machen mit der üblichen Praxis der Einbettung von Videos usw. Die Abmahnwelle stünde dann kurz vor einem Tsunami.