17.04.2013 10:35 Uhr, Quelle: apfelnews

Urteile: Minus auf Prepaid Karte muss nicht ausgeglichen werden

Einer aktuellen Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge, erklärten zwei Landgerichte Klauseln in AGBs einiger Prepaid-Anbieter, welche ein negativ Guthaben absegnen, für nichtig. So kam es regelmäßig vor, dass Verbraucher ein Minus auf ihrer Prepaid Karte feststellten. Dieser Negativsaldo sollte dann schleunigst ausgeglichen werden. Negativsaldo bei Prepaid-Verträgen unzulässig Im Regelfall greift man zu einem Prepaid-Mobilfunkvertrag um eine

Weiterlesen bei apfelnews

Digg del.icio.us Facebook email MySpace Technorati Twitter

JustMac.info © Thomas Lohner - Impressum - Datenschutz