Einer aktuellen Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge, erklärten zwei Landgerichte Klauseln in AGBs einiger Prepaid-Anbieter, welche ein negativ Guthaben absegnen, für nichtig. So kam es regelmäßig vor, dass Verbraucher ein Minus auf ihrer Prepaid Karte feststellten. Dieser Negativsaldo sollte dann schleunigst ausgeglichen werden. Negativsaldo bei Prepaid-Verträgen unzulässig Im Regelfall greift man zu einem Prepaid-Mobilfunkvertrag um eine