13.04.2013 13:05 Uhr, Quelle: Heise
EU-weite Musiklizenzen bleiben erlaubt
Der Europäische Gerichtshof hat Musikern Verträge mit beliebigen europäischen Verwertungsgesellschaften erlaubt und den Gebietsschutz der Verwerter für unzulässig erklärt. Betroffen sind jedoch nur die Verbreitungswege Internet, Satellit und Kabel.
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